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Ist die Verschleierung eine Vermummung? PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - Blog
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Dienstag, den 26. Januar 2010 um 15:36 Uhr

Im Zusammenhang mit der Komplettverschleierung wird immer wieder von einer "Vermummung" gesprochen, und in Frankreich etwa will man ein " Burka-Verbot" rechtlich durch ein "Vermummungsverbot" ermöglichen.

Ich denke aber nicht, daß man die Komplettverschleierung, wie sie durch das religiös begründete Tragen einer Burqa, eines Niqab oder eines ähnlichen Kleidngsstückes gegeben ist, mit einer "Vermummung" gleichsetzen kann - oder daß man ein Vermummungsverbot auf die Komplettverschleierung anwenden kann.

Bei der Vermummung geht es darum, sich bei einer Demonstration und hier insbesondere zwecks Durchführung eines Verbrechens (meist Gewalt gegen Polizisten, fremdes Eigentum, Äußerung verfassungsfeindlicher Parolen usw. usf.) unkenntlich zu machen. Diese Vermummung wird kurzzeitig angelegt und dient meist dem Zweck, sich der strafrechtlichen Verfolgung zu entziehen.

Bei der Komplettverschleierung mittels Burqa, Niqab o.ä. handelt es sich aber mit Sicherheit nicht um eine kurzzeitige Vermummung, und es geht nicht darum, sich unkenntlich zu machen, um so ungestraft gegen geltendes Recht verstoßen zu können. Ausnahmen mögen die Regel bestätigen; ein Generalverdacht ist unangebracht und entspricht einer sozialen Phobie bzw. einer gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (Burkophobie, meist gepaart mit einer Islamophobie).

Gerade in Europa, wo die Komplettverschleierung bisher kaum verbreitet ist, ist eine komplett verschleierte Frau eher leicht zu identifizieren, da sie ja ihren Schleier stets trägt und somit eher auffällt. Insofern ist der Schleier, was den Sinn und Nutzen einer Vermummung betrifft, eher ungeeignet.

Das Hauptargument gegen die Gleichsetzung des Schleiers mit einer Vermummung bzw. eines "Burka-Verbots" mit einem "Vermummungsverbot" ist jedenfalls, daß die Vermummung eher dort zur Anwendung kommt, wo unerkannt Straftaten begangen werden sollen, was mit einem Vermummungsverbot verhindert werden soll. Setzt man nun den Schleier dazu in Bezug, so erhebt man automatisch einen Generalverdacht gegen komplett verschleierte Frauen und den mit ihnen verbundenen Kreis von Menschen. Sie werden damit kriminalisiert.

Ein solches Vorgehen ist nicht akzeptabel.

Wer also ein "Vermummungsverbot" erläßt, sollte komplett verschleierte Frauen grundsätzlich davon ausnehmen, um einen Generalverdacht auszuschließen.

Zuletzt ist es freilich moralisch und rechtlich fragwürdig, wenn man ein "Burka-Verbot" durchsetzen möchte - und dann so tut, als meine man ja gar nicht die komplett verschleierten Frauen, sondern vermummte Personen. Man sollte schon so ehrlich sein, daß man dann eben klar und deutlich sagt: "Wir wollen die 'Burka' nicht". Sich hinter einem Vermummungsverbot zu verstecken, ist das Letzte. Das kann man drehen und wenden, wie man will - es ist und bleibt ein ganz übles Vorgehen, gerade eben durch den Generalverdacht gegen komplett verschleierte Frauen und ihre Kriminalisierung durch jene, die ein "Burka-Verbot" mit einem Vermummungsverbot ermöglichen wollen.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 26. Februar 2010 um 17:29 Uhr
 

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