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Religionsfreiheit nur auf Nachweis? PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - Blog
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Montag, den 04. Januar 2010 um 11:13 Uhr

Als ich gestern mit dem Abwasch beschäftigt war (am letzten Tag des Jahres hat unser Geschirrspüler seinen Geist aufgegeben), hörte ich nebenbei eine Diskussionssendung im TV, keine Ahnung welche. Dabei forderte irgend jemand (aus dem löchrigen Gedächtnis zitiert): "Wenn türkische Muslime hierzulande eine Moschee bauen wollen, dann sollte das erst genehmigt werden, wenn die betreffende islamische Gemeinde eine Liste mit Unterschriften von 75 % der Mitglieder vorlegen kann, in der der Bau einer christlichen Kirche in der Türkei gefordert wird".

Klingt tolerant, nicht wahr? Aber in Wahrheit ist das eine Vorverurteilung, weil damit gesagt wird: "Die Muslime in Deutschland haben kein Problem mit dem Mangel an Religionsfreiheit in ihren Heimatländern, sie wollen nur fordern, wollen alles haben, aber nichts geben." 

So funktioniert Religionsfreiheit nicht. Und so sieht Toleranz nicht aus. So sieht Vorverurteilung aus, so sieht Generalverdacht aus. So sieht Rassismus aus.

Religionsfreiheit kann darüber hinaus in einem freiheitlichen Staat nur bedingungslos gewährt werden - ohne Gegenleistungen zu verlangen oder Bedingungen aufzustellen, wenn diese nicht durch rechtliche Vorschriften bedingt sind, die gleichermaßen für alle Bürger gelten.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 26. Februar 2010 um 17:40 Uhr
 

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