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Österreich: Abschied von der Religionsfreiheit? PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - Blog
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Freitag, den 25. Dezember 2009 um 16:23 Uhr

Nach dem Minarett-Verbot in der Schweiz, das auch in Deutschland und anderen europäischen Ländern viele Befürworter findet, nach drohenden und vollzogenen Kopftuch- und Schleierverboten hier und da in Europa möchte nun auch Österreichs sozialdemokratische Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek die Religionsfreiheit einschränken; Externer Link sie denkt über ein "Burka-Verbot" nach.

Dabei bekommt die Politikerin Unterstützung von evangelischer wie auch katholischer Kirche, der FPÖ und einer Initiative liberaler Muslime. Dagegen äußern sich die österreichischen Grünen und die dortige Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGIÖ).

Meiner persönlichen Meinung nach ist die neueste Anti-Schleier-Initiative freilich nur ein Versuch, Religion aus der Öffentlichkeit zurückzudrängen - und bei einem Schleierverbot wird es natürlich nicht bleiben, es handelt sich dabei nur um einen der ersten Schritte, zusammen mit Kopftuchverboten bei Lehrerinnen und öffentlichen Bediensteten, Minarett-Verboten, die zunehmenden Verbote, Kreuze zu tragen und dergleichen mehr.

Die österreichische Politikerin glaubt, mit einem Schleier-Verbot Externer Link muslimischen Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern zu können. Das ist natürlich ein Irrglaube - sollten Frauen unter den Schleier gezwungen werden, so würde ein Schleierverbot nur dazu führen, daß sie in der Folge gezwungen werden, keinen Schritt mehr vor die Haustür zu setzen. Und diejenigen Frauen, die sich intoleranten, sich im alleinigen Besitz der Wahrheit glaubenden Feministinnen zum Trotz freiwillig verschleiern - und das ist die Mehrheit komplett verschleierter Frauen -, werden ebenfalls eher darauf verzichten, die Wohnung zu verlassen, als ohne Schleier an die Öffentlichkeit zu gehen. Dann gibt es schon jetzt diejenigen, die sich nicht ständig, aber regelmäßig verschleiern - für sie ändert sich de facto nichts an ihrer Situation, de jure verlieren sie aber die Wahlmöglichkeit.Im Endeffekt sind es also die komplett verschleierten Frauen, die in jedem Fall unter einem Schleier-Verbot leiden werden.

Komplett verschleierten Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, muß bei denen ansetzen, die diese Frauen diskriminieren, weil sie ihnen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen - aber auch bei denen, die sich etwa weigern, sich von einer komplett verschleierten Frau bedienen zu lassen. Hier muß im juristischen Rahmen der Gleichstellung gehandelt werden - vor allem müssen Arbeitgeber, die eine komplett verschleierte Frau nicht einstellen, auch wenn sie ansonsten für eine zu besetzende Arbeitsstelle ebenso gut geeignet wären wie eine unverschleierte Frau, zur Kasse gebeten werden.

Immer wieder ins Gespräch gebracht wird auch, daß ein Schleierverbot eine treffliche Maßnahme gegen eine mit dem Schleier verbundene "Kommunikationsverweigerung" wäre. Die meisten Verweigerungen der Kommunikation gehen allerdings von dem jeweiligen gegenüber aus, der oder die denkt, die komplett verschleierte Frau könne oder wolle nicht kommunizieren - oder wo man aus welchem Grund auch immer glaubt, mit einem "Stück Stoff" müsse man nicht reden. Wer etwas gegen die mit dem Schleier verbundene "Kommunikationsverweigerung" unternehmen möchte, muß vor allem bei diesen intoleranten Personen ansetzen. Wo allerdings tatsächlich eine komplett verschleierte Frau die Kommunikation mit anderen verweigert, da wird sie das auch tun, wenn man ihr den Schleier verbietet - und dann in noch weit stärkerem Maße.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. März 2010 um 17:19 Uhr
 

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