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Die Burqa-Jäger PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - Blog
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Freitag, den 30. Oktober 2009 um 12:52 Uhr

"Das Tragen von Burka, Tschador und Niqab ist der sensibelste Indikator für die fortschreitende Islamisierung Deutschlands", befindet der islamophobe Blog "Politically Incorrect" - und darum: "Um dies sichtbar zu machen, starten wir eine neue Aktion: Bitte schicken Sie uns Fotos aus Ihrer Stadt mit den Trägerinnen dieser Ganzkörperverhüllungen".

Man wolle die sich hinter der "Ganzkörperverhüllung (...) verbergende menschenfeindliche und diskrimierende Ideologie mit ihrer Geschlechterapartheid, ihrer Verachtung der Frauen und deren Entmenschlichung" anprangern...

Ich denke, man muß diesen menschenverachtenden Irrsinn von PI nicht kommentieren. So viel gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bzw. soziale Phobie spricht für sich selbst und zeigt wieder einmal deutlich, wes Geistes Kind die Köpfe hinter PI sind. Man kann gar nicht so viel essen, wie man mit rückwärts ablaufender Bewegung des Verdauungsapparates wieder von sich geben möchte...

Aus rechtlicher Sicht (ohne hiermit Tätern oder Opfern eine Rechtsberatung anbieten zu wollen - wenden Sie sich an einen geeigneten Anwalt) ist freilich darauf hinzuweisen, daß das Recht am eigenen Bild gemäß § 22 KUG betroffen ist; auch wenn es dazu normalerweise erforderlich ist, daß die abgebildete Person individuell erkennbar ist oder sich die Erkennbarkeit aus begleitenden Umständen ergibt. 

Gerade im Fall einer Burqa oder eines Niqab scheint dies eher nicht gegeben sein, ist allerdings in der Tat nicht ausgeschlossen; denn es genügt laut gültiger Rechtsprechung zur Durchsetzung des Rechts am eigenen Bild, daß eine Person auch dann, wenn das Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen ist, anhand von Merkmalen, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade dieser Person eigen sind, erkennbar ist. Es sind tatsächlich Umstände denkbar und dann auch in der Praxis gegeben, in denen dies auf eine komplett verschleierte Frau zutrifft.

Nicht notwendig ist zudem, daß die Person tatsächlich erkannt wird - das Recht am eigenen Bild ist schon dann verletzt, wenn gerade einmal ein begründeter Anlaß besteht, daß eine Identifizierung möglich ist. Zur Erkennbarkeit genügt zudem, daß ein mehr oder minder großer Bekanntenkreis die Person identifizieren kann.

Zweck von § 22 KUG ist der Schutz einer Persönlichkeit, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Die Justiz wird diesen Schutz auch im Sinne einer sich komplett verschleiernden Person durchsetzen wollen und damit eher keine allzu großen Anforderungen daran stellen, wie einfach die Identifizierung einer Person möglich ist und wie groß der Kreis derer, denen eine Identifizierung möglich ist.

Wo jedenfalls durch PI-Leserfotografen das Recht einer komplett verschleierten Person am eigenen Bild gemäß § 22 KUG verletzt wird, greift dann auch die "öffentliche Aufforderung zu Straftaten" gemäß § 111 StGB, und die Macher von PI müßten damit rechnen, wie Anstifter gemäß § 26 StGB bestraft zu werden.

Post scriptum: Ja, vielleicht nimmt die Islamisierung Deutschlands zu. Und? Mir ist nicht bekannt, daß damit in irgend einer Weise gegen Recht und Gesetz verstoßen würde. In diesem Land gilt jedenfalls nicht, daß die Religion nichts in der Öffentlichkeit zu suchen habe oder dort nur das traditionelle abendländische Christentum oder die "Neuen Atheisten" präsent sein dürfe. Muslime haben jedes Recht, im Rahmen der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung öffentlich präsent zu sein und diese Präsenz auch qualitativ und quantitativ zu steigern. Das sind die Regeln, die auf dem Boden unseres Vaterlandes gelten. Wer damit ein Problem hat, steht nicht mehr auf dem Boden unserer Grundordnung, unserer Verfassung.

Update: "Mega-Flop"

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 26. Februar 2010 um 19:12 Uhr
 

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