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Seitdem ich am Mittwoch über niederländische Pläne geschrieben habe, Frauen mit Gesichtsschleier das Arbeitslosengeld zu streichen, hat sich in den Medien einiges getan. Befürworter der geplanten Maßnahme fin den sich viele, Gegner eher wenige. Statt dessen wird nachgelegt: Verbot von Gesichtsschleiern nicht nur für arbeitssuchende Frauen, sondern auch am Arbeitsplatz - oder sogar in der Öffentlichkeit. Immer wieder hört man auch den Vorschlag, die Frauen könnten den Schleier doch während der Arbeit oder bei der Bewerbung ablegen.
Hinter diesem Vorschlag steckt wohl die Annahme, der Gesichtsschleier der Niqab oder Burqa tragenden Frau sei etwas ähnliches wie das kleine Kreuz, das manche Christen als Anstecker oder an einem Kettchen tragen, eine Art Erkennungsmerkmal oder Ausweis der religiösen oder kulturellen Identität, das die Frau also je nach Bedarf an- oder ablegen kann, ohne daß es weitere Auswirkungen hätte.
Mir scheint, hier besteht Lernbedarf: Weder das islamische Kopftuch ( Hijab) noch der Gesichts- bzw. Vollschleier (Niqab, Burqa usw.) sind Erkennungszeichen dafür, daß es sich bei der Trägerin um eine Muslima handelt. Viele Muslime geben dem Schleier diese Bedeutung zusätzlich, aber es ist keinsfalls die zentrale Bedeutung.
Im Großen und Ganzen kann man die Trägerinnen eines Gesichtsschleiers in zwei Gruppen einteilen: Die einen, die ihren Schleier nach islamischem Recht für erwünscht oder empfehlenswert erachten (mustahabb oder mandub) und die anderen, die ihn sogar für notwendig oder eine Pflicht erachten (wajib oder fard). Die Frauen der einen Gruppe werden sich hierzulande eher nicht oder mehr ausnahmsweise (etwa beim Besuch der Moschee, quasi ein "Sonntagsstaat") komplett verschleiern, die der anderen Gruppe werden sich in der Öffentlichkeit meist ausnahmslos verschleiern. Hierzu zählen beispielsweise die wahhabitischen und die salafitischen Frauen. Auch viele deutsche Frauen, die zum Islam konvertiert sind, haben sich den Wahhabiten oder mehr noch den Salafiten angeschlossen - sie machen etwa ein Drittel der komplett verschleierten Muslimas in Europa aus (es handelt sich hier keinesfalls ausschließlich um ein "Problem" zugewanderter Muslime, die ihre Kleidung aus islamischen Ländern mitbringen und hier nicht ablegen wollen).
In Deutschland sind die meisten komplett verschleierten Frauen solche, die den Gesichtsschleier für notwendig (wajib) oder sogar für eine Pflicht (fard) erachten. Sich in der Öffentlichkeit bzw. vor fremden Männern nicht zu verschleiern, ist für sie eine Sünde - vergleichbar dem verbotenen Genuß von Schweinefleisch oder Alkohol, ein hierzulande weithin akzeptiertes Verbot, das vielfach respektiert wird, etwa an Kindergärten, bei Feierlichkeiten, am Arbeitsplatz. Auch das Verbot, im Fastenmonat Ramadan etwas zu essen oder zu trinken, hat den gleichen Stellenwert.
Es geht hier also nicht um eine Kleinigkeit, sondern ums Ganze - verschleiert sich eine Frau nicht komplett, so wird diese Sünde ihrem Glauben nach im Jüngsten Gericht eine erhebliche Rolle spielen, auf der Waage, auf der die guten gegen die schlechten Werke abgewogen werden.
Wir können von diesem religiösen Rechtsverständnis halten, was wir wollen - sich danach zu verhalten und sich also entsprechend zu verschleiern, ist vom Recht auf ungestörte Ausübung der Religion gedeckt. Natürlich gilt die Religionsfreiheit in Deutschland nicht uneingeschränkt - es gibt immanente Beschränkungen der Religionsfreiheit, die immer dann zu berücksichtigen sind, wenn die rechte Dritter betroffen sind. Dies ist aber beim Gesichtsschleier nicht der Fall. Auch nicht dort, wo eine Frau wegen ihres Schleiers keinen Ausbildungsplatz oder keine Arbeitsstelle finden kann. Der Schleier verhindert weder eine erfolgreiche Ausbildung noch eine gute Ausübung des Berufs - das Problem sind allenfalls diejenigen, die aus irgend einem Grund glauben, Güter oder Dienstleistungen verlieren an Wert, wenn sie von einer komplett verschleierten Frau angeboten werden. Wenn das in unserer Gesellschaft passiert, dann ist tatsächlich diese Gesellschaft verpflichtet, für die Arbeitslosigkeit der Frau einen Ausgleich zu schaffen und Arbeitslosengeld zu zahlen.
Übrigens darf die Gewährung der Religionsfreiheit nicht davon abhängig sein, ob es sich je und je um die Auffassung einer Mehrheit oder nur die einer Minderheit handelt. Religionsfreiheit ist ein Recht, das auch Minderheiten zu gewähren ist. Meiner Meinung nach genießen Minderheiten sogar einen besonderen Schutz der Mehrheit, die Mehrheit ist in besonderer Weise verpflichtet, die Rechte der Minderheiten zu schützen. Und natürlich darf auch niemand von außen definieren, wie eine Person ihre Religion ausübt. Das gilt auch und gerade für gewisse islamische Verbände, die meinen, die Auslegungshoheit über die Frage der Verschleierung zu besitzen. Dem ist nämlich keinesfalls so - aber die Nichtmuslime besitzen dieses Recht noch viel weniger. Ob eine muslimische Frau sich gar nicht verschleiert, lediglich ein Kopftuch trägt oder aber eine, zwei oder drei Lagen Tuch vor ihrem Gesicht, hat ihr niemand vorzuschreiben, sei es ein Muslim oder nicht.
Übrigens glaube ich nicht, daß eine Frau sich nur deswegen komplett verschleiert, weil sie zu faul ist, eine Ausbildung zu machen oder arbeiten zu gehen. Sich tagaus, tagein komplett zu verschleiern, erfordert eine große Disziplin und die Bereitschaft, erhebliche Mühen auf sich zu nehmen (und das gilt gerade für diejenigen Frauen, die erst nach einer Konversion zum Islam beginnen, sich komplett zu verschleiern, also keine jahrelange Erfahrung haben). Das nimmt eine Frau jedenfalls nicht auf sich, um sich Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe zu erschleichen und sich ein schönes Leben einzurichten. Und wer diese Mühen auf sich nimmt, der wird auch bereit sein, für seine Überzeugung auf Sozialleistungen zu verzichten - als "Erziehungsinstrument" ist die Streichung des Arbeitslosengeldes damit keinesfalls geeignet. Wer sich tagaus, tagein verschleiert, wer bei Hitze unter den Tüchern schwitzt und bei Eiseskälte erlebt, wie das von der Atemluft feuchte Tuch "anfriert", um nur einige der mit der kompletten Verschleierung verbundene Mühen zu nennen, dem ist es so ernst, daß der Verlust von Arbeitslosengeld kaum dazu führt, das Tuch wirklich abzulegen.
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Kommentare
--> Hier verhält es sich doch genauso wie mit jemandem, der Gesichtspiercin gs/-tätowierungen hat. Der wird vermutlich auch sehr schwer einen Job in einer Bank oder im Vertrieb findet. Ein Deutsche, die perfekt türkisch spricht und penetrant Minirock trägt, wird in Istanbul vermutlich auch keinen Job in einer Bank bekommen.
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