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Verschleierte Verbote vertragen sich nicht einer offenen Gesellschaft PDF Drucken E-Mail
Burkaverbot - Blog
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Montag, den 25. Juli 2011 um 16:01 Uhr

In den meisten Ländern, die ein Burkaverbot durchsetzen wollen, wird dieses Verbot als "Vermummungsverbot" verschleiert, das nicht nur muslimische Frauen betrifft, die ihr Gesicht mit einem Niqab oder in sehr seltenen Fällen mit einer Burqa betrifft, sondern zumindest dem Wortlaut nach jegliche Bedeckung des Gesichts. Auffällig sind jene Ausnahmen, die Festveranstaltungen wie den Karneval betreffen.

Eine solche juristische Verschleierung verträgt sich nicht mit einer offenen Gesellschaft - und ist von daher abzulehnen.

Wer die Vermummungsverbote auf verschleierte Muslimas ausweitet, macht sich gleich in zweifacher Hinsicht schuldig:

Erstens wird ein ohnehin umstrittenes Verbot, das einst erlassen wurde, weil - vereinfacht ausgedrückt - bei Demonstrationen Chaoten unter dem Schutz einer Vermummung Verbrechen begangen haben, auf muslimische Frauen angewandt, die damit kriminalisiert, unter einen Generalverdacht gestellt werden. Der Staat stellt sie im Alltag auf eine Stufe mit gewaltbereiten Autonomen, die bei einer Demo Gewalt ausüben.

Zweitens wird nicht berücksichtigt, daß die Verschleierung des Gesichts bei muslimischen Frauen unter dem besonderen Schutz der Religionsfreiheit steht.

Dabei dient die Ausweitung des Vermummungsverbotes ja offensichtlich allein dem Zweck, ein Burkaverbot vor dem Verfassungsgericht zu schützen, das ein Verbot, das allein muslimische Frauen betrifft, als Verletzung der Religionsfreiheit betrachten könnte.

Wer ein Vermummungsverbot für den öffentlichen Raum möchte - was vor der Burkadebatte niemand ernsthaft gefordert hat -, kann dabei die verfassungsmäßige Religionsfreiheit nicht außer Acht lassen - er wird muslimische Frauen von diesem Verbot zwingend ausnehmen müssen.

Wer ein Burkaverbot will, und darum geht es ja, wie man trotz aller Verschleierungen ohne weiteres erkennen kann, sollte in einer offenen Gesellschaft nicht mit verschleierten Verboten agieren, sondern mit offenem Visier auftreten, auch wenn das bedeutet, sein Verbot nicht mit verschleiernden Argumenten begründen zu können, sondern Stellung beziehen zu müssen und die Argumente mit Fakten belegen und gegen Widerspruch glaubhaft verteidigen zu können.

Zu den größte Ärgernissen gehört natürlich, daß man im Rahmen eines allgemeinen Vermummungsverbotes Ausnahmen für Festveranstaltungen schafft. Damit ist ein "Vermummungsverbot" ja nun wirklich als das entlarvt, was es tatsächlich ist: Eine große Verschleierung. Wer so viel Wert darauf legt, daß sich Personen jederzeit identifizieren lassen, wer Gesichtsbedeckungen im Hinblick auf die Sicherheit verbietet, kann nicht ernsthaft davon ausgehen, daß diese Argumente etwa im Fasching plötzlich bedeutungslos wären. Oder machen Räuber, Betrüger, Terroristen während der Faschingszeit etwa Urlaub?

Falls nicht, zeigt die Ausnahmeregelung für Festveranstaltungen deutlich, daß es eben nicht um die ständige Identifizierbarkeit oder um Sicherheitsfragen geht, sondern nur darum, verschleierte Frauen, verschleierte Muslimas aus der Öffentlichkeit zu verbannen.

Das zeigt sich freilich ohnehin schon, wenn man im Zuge eines Vermummungsverbotes nicht auch falsche Bärte, Perücken, vollständig bedeckendes Make-up wie etwa bei Straßenkünstlern (lebenden Statuen), dunkle Sonnenbrillen usw. usf. verbietet, sondern nur nebulös auf den Mundschutz von Ärzten und die Helme von Motorradfahrern hinweist, die angeblich mit einem muslimischen Schleier vergleichbar wären - eine Behauptung, für die freilich jeder vernünftig begründete Beweis fehlt.

Ich schäme mich dafür, Teil eines Europas zu sein, das seinen Umgang mit verschleierten Frauen mit verschleierten Verboten pflegt und die offene Debatte scheut wie ein Krimineller das Licht des Tages.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. Juli 2011 um 16:04 Uhr
 

Kommentare  

 
# EuropareformEuropareform 2011-07-26 12:50
Jegliche Kopfbedeckung ist eine (traditionelle) Erfindung der Islamisten.
An KEINER Stelle im original Koran, wird
eine Kopfbedeckung oder Körper,-Gesichtsverschl eierung erwähnt.

Daher ist diese Art von Bedeckung/Vermummung KEIN Teil der Islam-Religion, sondern ein Teil der Kultur und zählt daher NICHT zur Religionsfreihe it.
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# Religionsfreihe itMichael Molthagen 2011-07-26 13:01
zitiere Europareform:
Jegliche Kopfbedeckung ist eine (traditionelle) Erfindung der Islamisten.


Kopfbedeckungen sind älter als der Islam - auch der Gesichtsschleie r.

zitiere Europareform:
An KEINER Stelle im original Koran, wird
eine Kopfbedeckung oder Körper,-Gesichtsverschl eierung erwähnt.


Sind Sie Theologe oder Religionswissen schaftler, daß sie eine solche Behauptung aufstellen können?

Wenn ja, wissen Sie natürlich auch, daß der Koran nicht die einzige Quelle der islamischen Theologie darstellt.

zitiere Europareform:
Daher ist diese Art von Bedeckung/Vermummung KEIN Teil der Islam-Religion, sondern ein Teil der Kultur und zählt daher NICHT zur Religionsfreihe it.


Das würde dann auch für christliche Gottesdienste, Kirchtürme, Glockengeläut gelten.

Wie dem auch sei: Religion und Kultur durchdringen einander. Man kann sie nicht gegeneinander ausspielen.

Gerade die christliche Religion greift die Kultur ihrer Umwelt auf (etwa das Kopftuchgebot in 1. Korinther 11 - eine Übernahme römischer Sitten durch die Christen in der römischen Kolonie Korinth).

Im Übrigen geht es bei der Verschleierung neben der Religionsfreihe it auch noch um die Freiheit zur Persönlichkeits entfaltung und, weil Kleidung immer auch Kommunikation bedeutet, um das Recht auf freie Meinungsäußerun g.
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