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In diversen Internetforen wird eine Meldung kolportiert, nach der ein wohl österreichischer Schüler verlangt, im Unterricht ebenso wie eine muslimische Schülerin ihr Kopftuch seinerseits sein Rapid-Fan-Cap tragen zu dürfen - der Fan des Fußballvereines Rapid meint, Rapid sei seine Religion, also habe er dasselbe Recht wie jene muslimische Mitschülerin, die Regeln seiner Religion zu befolgen.
Natürlich kann jeder seine Religion erfinden und auch die dazu gehörigen Regeln, Gebote und Verbote, Empfehlungen und Pflichten. So gibt es sogar Leute, die sich einer Religion anschließen, die aus der Science Fiction stammt. Andere glauben an das Fliegende Spaghettimonster.
Nun muß man dann die jeweiligen Regeln auch glaubhaft begründen können, wenn man sich auf die Religionsfreiheit beruft. Man hat es dann einfach, wenn das eigene Verständnis mit dem des jeweiligen Mainstream seiner Religion übereinstimmt (z.B. das Kopftuch einer Muslima) - schwieriger wird es bei Minderheitenpositionen (etwa der Gesichtsschleier). Zuletzt sind auch negative Aspekte der Religionsfreiheit zu beachten (damit tun sich die meisten eher schwer).
Auch muß man gegebenenfalls nachweisen können, daß man es mit der Religion tatsächlich ernst meint. Bei einem Rapid-Fan mag das möglich sein; Fans von Fußballvereinen wie etwa Rapid Wien sind oft mehr als ernsthaft, nicht selten sogar fanatisch und betreiben ihren "Sport" manchmal wie eine Religion mit allem Drum und Dran.
Doch besucht der betreffende Schüler auch regelmäßig Spiele seines Vereins? Hat er Fanartikel in seinem Zimmer? Kennt er alle wichtigen Spieler seines Vereins? Ist er mit den Vereinsstatuten so vertraut wie ein Christ mit den "Zehn Geboten"? Trägt er das Rapid-Cap wirklich immer, auch außerhalb der Schule? Und vor allem: Wie begründet er die Pflicht, das Cap zu tragen? Ist es ein Gebot des Rapid-Gründers? Dient es seinem Schutz? Oder ist es ein Schutzzauber? Kommt nicht ins Rapidies, wer das Käppi nicht trägt?
Schweirig wird es auch, wenn man nicht nur Anhänger der Rapid-Religion ist, sondern auch einer anderen Religion oder Weltanschauung, vor allem, wenn diese Doppelmitgliedschaften ausschließt.
Wie dem auch sei - letztlich wird auch der gesunde Menschenverstand jedem sagen, ob da jemand die Zugehörigkeit zu einer Religion nur vorschiebt und Religionsfreiheit nur fordert, um entweder Vorteile für sich herauszuschlagen (ein Fan-Cap tragen zu dürfen) oder anderen Nachteile einzubringen (ein Kopftuch abnehmen zu müssen) oder ob man nur provozieren, andere der Lächerlichkeit preisgeben will.
Selbstverständlich stößt das Recht auf freie und ungestörte Ausübung der Religion dort, wo man dieses Recht mißbraucht, an seine Grenzen und müssen dann möglicherweise Einschränkungen erlassen werden. In der bundesdeutschen Rechtsprechung etwa kennt die Religionsfreiheit immanente Einschränkungen, insbesondere die negative Religionsfreiheit.
Vielleicht wäre es wirklich eine gute Idee, den vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Mißbrauch der Religionsfreiheit (auch wenn jemand unter dem Schutz eines Schleiers ein Verbrechen begeht) unter Strafe zu stellen, um diesen für das Zusammenleben der Menschen und für die freie Entfaltung der Persönlichkeit wichtigen Bereich vor Mißbrauch zu schützen.
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