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"Hansli versteht nicht, warum Marie ein Kopftuch tragen darf und er selber auf die Mütze verzichten muss" begründet ein gewisser Erich Hess von der Berner SVP sein Anliegen, muslimischen Schülerinnen das Kopftuch zu verbieten, das der Grosse Rat allerdings mit 134 zu 3 Stimmen abgelehnt hat.
'Hansli" ist ein Kind, und so können wir nachvollziehen, warum er nicht versteht, warum "Marie" (?) ein Kopftuch tragen darf und er auf die Mütze verzichten muß, aber der Erich von der SVP, der sollte das eigentlich verstehen. Denn Maries - oder besser Fatmas oder Ayses - Kopftuch hat mit der Freiheit der Religionsausübung zu tun, Hanslis Mütze wohl eher nicht - jedenfalls nicht, wenn er Christ ist (
1. Korinther 11,4
gebietet dem Mann eher Barhäuptigkeit, aber das ist ein anderes Thema).
Interessant sowieso, daß Hess ausgerechnet von einer "Marie" spricht - und dann das Kpftuch in einem Atemzug nennt mit der "Islamisierung der Gesellschaft".
Abgesehen davon, daß Maria, die Mutter Jesu, die einzige Frau ist, die im Koran namentlich erwähnt wird, wirkt die Wahl des Namens hier mehr als populistisch und bestärkt den Verdacht, daß Hess ein schwerwiegendes Problem mit der Religionsfreiheit hat, wenn er den Bezug auf die Religion Islam beim Namen des Mädchens im Beispiel löscht.
Oder hat Hess etwa allen Ernstes die Befürchtung, ohne Kopftuchverbot müssen bald auch christliche Mädchen und Frauen Kopftücher tragen?
Hess fordert, daß Klassenzimmer müsse ein "Ort der Gleichheit" sein. Darum will er alle Kopftücher verbieten. Das Kopftuch muslimischer Mädchen ist aber nicht nur nicht mit der Mütze von "Hansli" gleichzusetzen, sondern tatsächlich mit dem Kreuz der Christen. Und dem Käppi der Juden. Und dem Turban der Sikhs. Das muß Hess dann auch verbieten, will er wirklich einen "Ort der Gleichheit".
Wie dem auch sei - den Fehler, die Kopfbedeckung muslimischer Mädchen und Frauen mit Mützen, Motorradhelmen, aber auch freizügiger Kleidung oder gar Nacktheit gleichzusetzen, begehen viele. Man "vergißt" dabei eben immer, daß es beim Kopftuch oder auch dem Schleier um Religion, um Religionsfreiheit geht - bei Mützen, Motorradhelmen, freizügiger Kleidung, Nacktheit, Chaoten-Vermummung oder was sonst mit größter Wahrscheinlichkeit nach nicht. Darum kann man das nicht miteinander vergleichen, kann man nicht mit einer Regelung das eine ebenso wie das andere verbieten wollen. Das wäre der Anfang vom Ende der Religionsfreiheit; denn dann ist das Kreuz nur noch ein Schmuckstück, das Käppi nur noch eine Mütze, der Kirchturm nur noch ein Phallussymbol, die Kirchglocken nur noch eine musikalische Darbietung, der Gottesdienst nur noch ein Vereinstreffen, die Taufe nur noch eine Präsentation der Sanitärinnung.
Religion ist aber etwas Besonderes - und das muß auch für die Religionsfreiheit gelten (gleichermaßen für die positiven wie für die negativen Aspekte derselben). Dabei gilt: Die Deutungshoheit über die Religion muß je und je der Glaubende selbst haben, er darf darin nicht fremdbestimmt werden, auch nicht im Hinblick auf äußerliche Symbole seines Glaubens.
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