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Derzeit ist wenigstens in den deutschsprachigen Ländern wenig los im Hinblick auf die Kopftuch- und Burkadebatte. Allenfalls aus Frankfurt konnte man in den letzten Tagen zweimal Nachrichten vernehmen, die mit der Verschleierung zu tun hatten: Im Zusammenhang mit Kundgebungen des Salafiyya-Missionars Pierre Vogel in Frankfurt/Main wurde verschleierten Frauen von der Polizei der Zutritt verboten - die Medien verweisen dazu auf das "Vermummungsverbot" im Versammlungsgesetz.
Nun bin ich kein Jurist, aber nach meinem Rechtsempfinden ist das "Vermummungsverbot" im Versammlungsgesetz keineswegs so zu verstehen, daß verschleierte Frauen zwingend entweder den Schleier abnehmen oder von einer Versammlung ausgeschlossen werden müssen.
Das Gesetz kennt aus gutem Grund Ausnahmen ("Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, gewöhnliche Leichenbegängnisse"), und vor allem muß die "Vermummung" nicht nur geeignet, sondern auch "den Umständen nach darauf gerichtet" sein, "die Feststellung der Identität zu verhindern". Eine Vermummung liegt also nur dort vor, wo jemand das Gesicht mit dem Vorsatz verhüllt, sich einer Identifizierung zu entziehen. Und als dieses Gesetz formuliert wurde, hat natürlich niemand an verschleierte Muslimas gedacht, sondern an ganz andere Kreise. Wer dieses Verbot nun auf verschleierte Frauen anwendet, nimmt meines Erachtens eine höchst problematische Gleichstellung von verschleierten Frauen auf der einen und gewaltbereiten Unruhestiftern auf der anderen Seite vor. In jedem Fall sehe ich in der Anwendung des "Vermummungsverbotes" auf verschleierte Frauen eine nicht unerhebliche Verletzung der Religions- und Meinungsfreiheit und eine mißbräuchliche Anwendung der diesbezüglichen Abschnitte des Versammlungsgesetzes.
Wie dem auch sei, die derzeitige Ruhe in der Berichterstattung ist auffällig, fast schon verdächtig - ich habe die Befürchtung, daß es sich dabei um eine Ruhe vor dem Sturm handelt.
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Kommentare
Eigentlich überrascht mich nichts mehr.
Andererseits sonnt man sich gerade im fragwürdigen Erfolg der Ermordung eines vermutlich bereits vor fast 10 Jahren begrabenen Phantoms.
Die Innigkeit, mit der unsere Spitzenpolitike rInnen mit dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht verbunden sind, spricht jedenfalls Bände.
Ebenfalls bezeichnend ist die verantwortungsl ose Blauäugigkeit (oder sollte man etwa doch Vorsatz vermuten?) mit der die bisher vorgelegten ''Fakten'' für bare Münze genommen und als Solche der Bevölkerung verkauft werden.
Jedenfalls wird der Durchschnittsti efflieger moralisch gestärkt und, sofern das überhaupt noch denkbar ist, zusätzlich verblödet aus dieser epochalen Verarschung hervorgehen. Bereit zu neuen Untaten.
Bezüglich der absonderlichen Handhabung des Vermummungsverb otes im obigen Fall sollte man vielleicht nicht außer Acht lassen, daß die Stadt Frankfurt, wegen des versuchten Verbietens der Kundgebungen, zweimal, obendrein kurz hintereinander, eine richterliche Abfuhr einstecken mußte.
Das 'Nachtreten' ist bekanntlich ein Phänomen, welches keineswegs auf den Fußball beschränkt ist.
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