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Seit kurzem sammelt die rechtspopulistische "Interessengemeinschaft gegen Salafisten" (IgS) in Mönchengladbach Unterschriften zugunsten eines Burkaverbots in öffentlichen Gebäuden.
Medienberichten zufolge begründet die IgS ihr Vorhaben unter anderem mit Sicherheitsaspekten - "schließlich könnten sich darunter Attentäter verbergen" zitiert die "Westdeutsche Zeitung" eine Sprecherin der IgS. Darüber hinaussei das Tragen eines Schleiers keine "religiöse Pflicht" und zudem in vielen "muslimischen Ländern" verboten.
Bei diesen Äußerungen handelt es sich um Irrtümer, die leider weit verbreitet sind.
Beginnen wir mit den oft genannten Sicherheitsaspekten. Frankreich etwa verzichtet aus gutem Grund darauf, sein weitreichendes Burkaverbot mit "Sicherheitsgründen" zu untermauern.
Grundsätzlich gilt, daß eine solche Verlegung der Debatte ins Kriminologische eine Kriminalisierung verschleierter Frauen darstellt, eine Stigmatisierung. Die Frauen geraten unter einen Generalverdacht. Das grenzt an Volksverhetzung.
Daß ein Verbot der Verschleierung die Sicherheitslage verbessert, ist ein Mythos. Gerade im Westen sind etwa Betrüger, Räuber, Attentäter oder Terrolristen nicht nur nicht auf die Verwendung eines Schleiers angewiesen, sondern würden durch ihn sogar eher Nachteile riskieren. Dies erklärt, warum der Schleier vor allem im Westen nur in Einzelfällen als Werkzeug zur Durchführung von Straftaten verwendet wird - und dabei die Aufklärungsquote sehr hoch ist (siehe den "Burka-Räuber", der kürzlich verurteilt wurde, gerade weil er wegen des Schleiers aufgefallen war).
Wer in einem öffentlichen Gebäude ein Verbrechen geht, kann einen Sprengsatz etwa in einem Rucksack oder in einem Kinderwagen verstecken. Wer sich unkenntlich machen will, findet dazu in Perücken, Kontaktlinsen, falschen Bärten, Gehhilfen, einen vornüber gebeugten Gang usw. wesentlich besser geeignete Werkzeuge.
Als vor einiger Zeit einige Terroristinnen einen Anschlag in der Moskauer Metro verübt haben, haben sie wenigstens für die Anreise auf ihren Schleier verzichtet und normale Kleidung getragen. Mitreisenden fiel nur auf, daß sie in der Leibesmitte etwas "rundlicher" waren.
Die Verwendung eines Schleiers als Werkzeug zur Durchführung eines Verbrechens macht nur dort möglicherweise Sinn, wo der Schleier weit verbreitet und darum unauffällig ist. Ansonsten sind halt Kinderwägen, Rucksäcke, Koffer, Aktentaschen usw. die erste Wahl eines Verbrechers, um etwas unbemerkt an den Tatort zu bringen, sei es ein Sprengsatz, eine Schußwaffe oder was sonst.
Ein Burkaverbot geht nur auf Kosten der verschleierten Frauen, ohne ein Plus an Sicherheit zu bringen.
Kommen wir num zur Frage, ob ein Burkaverbot gerechtfertigt ist, weil es ja keine religiöse Pflicht sei. Grundsätzlich gilt, daß das Recht auf freie Ausübung der Religionsausübung nicht nur schützt, was als religiöse Pflicht gelten muß. Dieses Recht ist erheblich weiter gefaßt.
Der Wikipedia zufolge besteht die Religionsfreiheit "vor allem in der Freiheit eines Menschen, seine Glaubensüberzeugung oder ein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden und seine Religion oder Weltanschauung ungestört auszuüben sowie ihren Gesetzmäßigkeiten entsprechend zu handeln, einschließlich dafür zu werben, einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzugehören. Hierzu gehört auch die Freiheit, kultische Handlungen frei auszuüben (Kultusfreiheit)". In Deutschland garantiert das Grundgesetz "das Recht, sich eine Religion zu bilden und zu haben (die persönliche innere Überzeugung „forum internum“), seine Religion zu bekennen und nach seiner religiösen Überzeugung zu leben (das nach außen wirkende „forum externum“)" ( Religionsfreiheit in Deutschland).
Dabei gilt natürlich auch, daß es die Angelegenheit eines jeden Bürgers ist, sich seine religiösen Überzeugungen selbst zu bilden. Niemand kann gezwungen werden, sich an den religiösen Überzeugungen anderer zu orientieren (das ergibt sich freilich auch aus der so genannten negativen Religionsfreiheit). So wenig ein Christ sich an den Überzeugungen etwa der beiden "Volkskirchen" orientieren muß, sondern sich seinen Glauben frei bilden darf, sind Muslime gezwungen, sich für die Ausübung ihrer Religion vorher das Okay eines islamischen Verbandes oder einer Majorität der Muslime zu besorgen.
Mit anderen Worten: Wenn eine Christin etwa
1. Korinther 11,2-16
so versteht, daß sie sich zu verschleiern habe, dann ist es ihr gutes Recht, entsprechend zu verfahren, auch wenn die absolute Mehrheit der Christen das völlig anders sieht.
Wer nun zur Verteidigung eines Burkaverbots hierzulande daran erinnert, daß der Schleier in vielen islamischen Ländern verboten sei, der bedenke bitte auch, daß die betreffenden Staaten nicht unbedingt Vorreiter in Sachen Menschenrechte sind. Das Verbot des Schleiers fällt bei ihnen zusammen mit der Unterdrückung von Menschen und der Verweigerung von Menschenrechten. Wer diese Länder als Zeugen aufruft, beweist nicht gerade ein glückliches Händchen. Wollen etwa Gegner des Alkohols auf das Alkoholverbot in Saudi-Arabien hinweisen? Wir würden sie zu Recht ignorieren. Burkaverbote in islamischen Ländern beruhen auf Mißachtung der Menschenrechte und können hier nicht herangezogen werden.
In jedem Fall schränkt ein Burkaverbot Menschen in ihrer religiösen Freiheit ein. Letzten Endes stärkt es sowohl Rechte als auch radikale islamische Gruppierungen. Muslimische Frauen werden infolge einer burkophoben Stimmung einerseits häufiger Opfer von verbalen und auch tätlichen Angriffen, andererseits durch die Mißachtung ihrer Rechte in die Fänge extremistischer Gruppen getrieben.
In keinem Fall nützt ein Burkaverbot muslimischen Frauen - auch dann nicht, wenn sie zur Verschleierung gezwungen würden (wer eine Frau zur Verschleierung zwingt, würde sie im Falle eines Verbotes einfach daran hindern, die Wohnung zu verlassen - was er ohnehin eher tun würde; zur Verschleierung gezwungene Frauen erhalten selten bis nie die Erlaubnis, die Wohnung zu verlassen, auch nicht mit Schleier).
Ein Burkaverbot trifft nicht nur Mitbürgerinnen mit Migratrionshintergrund, sondern schätzungsweise zu rund einem Drittel deutsche Frauen, die zum Islam konvertiert sind. Ein weiteres Drittel hat zwar einen Migrationshintergrund, aber auch einen Hintergrund, dem die Verschleierung eher fremd ist. Die meisten Frauen entscheiden sich bewußt und gegen ihre kulturelle Herkunft für die Verschleierung, die traditionell verschleierten Frauen sind eine Minderheit.
Die "Interessengemeinschaft gegen Salafisten" kann mit keinem ihrer Argumente für ein Burkaverbot in öffentlichen Gebäuden überzeugen (siehe auch meinen Kommentar zu einem entsprechenden Bürgerantrag der IgS). Die IgS spielt damit nur sowohl Rechten als auch radikalen Islamisten in die Hände.
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Kommentare
Ich stehe aber zu dieser Zuordnung: M.E. ist die IgS "moderat rechtspopulisti sch".
Sie ist im Hinblick auf a) Angehörige der Salafiyya ("Salafisten") und b) verschleierte Frauen als rechtspopulisti sche Bewegung zu beurteilen, da sie diese Personengruppen ohne jede Differenzierung als einen monolithischen Block wahrnimmt und in einem durch und durch negativen Licht darstellt, das rechten Vorurteilen entspricht.
Sie erfüllt im Hinblick auf ihre Bewertung von Personen, die zur Salafiyya gehören bzw. verschleiert sind, zwar nicht alle, aber mehrere wesentliche Merkmale, die etwa Wikipedia dem Rechtspopulismu s zurechnet.
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